Die Prüfung ist Führern/innen belgischer Schäferhunde
in den Klassen VPG III, IPO III, Sanität III,
Begleithund III, Obedience III, vorbehalten.
Die Zahl der Teilnehmer/innen ist beschränkt auf
Art.13
Mindestens 5 Teilnehmer/innen pro Klasse müssen sich
angemeldet haben.
Art.14
Die Teilnehmerzahl einer Klasse kann von der TK
erhöht werden, wenn dies organisatorisch möglich
ist.
Art. 15
Die Teilnahme an den SM Wettbewerben ist offen für
Belgische Schäferhunde mit in der Schweiz
anerkanntem Stammbaum & Leistungsheft. SM-Hunde
müssen von Hundeführern geführt werden, die
ihren festen Wohnsitz in der Schweiz oder
Liechtenstein haben und Mitglied einer Lokalsektion oder
eines Rasseclubs der SKG sind. Die Mitgliedschaft
eines Hundeführers im SKBS ist erwünscht, aber
nicht vorgeschrieben.
Die Hunde müssen die obligatorischen Impfungen haben.
Art. 15a – VPG, IPO, SanH, BH
Für eine Teilnahme in den Klassen VPG, IPO, SanH und
BH werden die zwei besten
Prüfungsresultate seit der letzten
Schweizermeisterschaft mit wenigstens 270 Punkten AKZ unter zwei
verschiedenen Richtern berücksichtigt.
Art. 17
Die Schweizermeister des Vorjahres gelten als
qualifiziert, ihren Titel zu verteidigen.
Die Mitglieder der Nationalmannschaft des SKBS gelten
als qualifiziert.
Art. 18
Ist nach Anmeldeschluss die maximale Teilnehmerzahl
überschritten, werden die Hundeführer/innen
mit dem über die berücksichtigten Ergebnisse
berechneten schwächsten Durchschnitt
ausgeschlossen.
Art. 19
Über die Teilnahme entscheidet die TK.
Die Teilnehmer/innen werden rechtzeitig informiert.